Heidrun Ossmann ist seit Gründung der Sozietät im Jahre 1985 als Rechtsanwältin tätig.
Von Beginn an lag ihr Schwerpunkt auf dem Gebiet des Familienrechts.
Bereits 1997 wurde sie Fachanwältin für Familienrecht. Inzwischen ist sie in zahlreichen
Verfahren vor den Familiengerichten in Berlin sowie überregional tätig gewesen und hat auch
vor dem Kammergericht Berlin und auswärtigen Oberlandesgerichten in II. Instanz erfolgreich vertreten. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein.