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Ehe- und Familienrecht
Auf dem Gebiet vertreten wir Sie unter anderem bei/in:

  • – einverständlichen sowie streitigen Scheidungen, Scheidungen vor Ablauf des Trennungsjahres
       (sog. Härtescheidungen)
  • – Unterhaltsverfahren (Trennungsunterhalt, Geschiedenenunterhalt, Unterhalt der ledigen Mutter,    Kindesunterhalt, Ausbildungsunterhalt)
  • – Regelungen des Sorgerechts einschließlich des Aufenthaltsbestimmungsrechtes
  • – Regelungen des Umgangsrechtes
  • – Wohnungszuweisungsverfahren sowie Hausratsteilung
  • – Berechnung des Zugewinnausgleichanspruchs sowie Durchsetzung und die Abwehr
  • – etwaiger Ansprüche
  • – Berechnung der Versorgungsausgleichsansprüche sowie die Durchsetzung und Abwehr etwaiger    Ansprüche
  • – Beratung und Gestaltung von Eheverträgen vor und während der Ehe und im Fall der Trennung
  • – Abänderung von Unterhaltstiteln sowie die Anpassung der Unterhaltsansprüche an geänderte    Lebensverhältnisse
  • – Vermögensauseinandersetzung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • – Kindschaftssachen (Anfechtung der Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft)
  • – Aufhebung von registrierten Lebenspartnerschaften nebst Folgesachen
  • – Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten aus nicht eingetragenen Lebenspartnerschaften


  • Ihre zuständige Anwältin
    Rechtsanwältin Heidrun Ossmann ›